Auszug aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 16.04.2021

Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben.
Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Regelungen für die Notbetreuung:
Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor.
Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen.
Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen.
Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur).
Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, lesen Sie in der Pressemitteilung „Schule im Lockdown“.

J. Malek
Schulleiterin

Neue Informationen zum Schulstart nach den Osterferien.

An den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt.

In den Klassenstufen 8 und 9 erfolgt Wechselunterricht, also wird an diesen Tagen die jeweilige B-Gruppe unterrichtet.

Für das Betreten der Schule ist eine aktuelle Gesundheitsbestätigung (Teil A und Teil B = 2 Unterschriften) notwendig.
Bitte herunterladen und unterschrieben am ersten Schultag mitbringen!

Die Gesundheitsbestätigung finden Sie hier.
 

J. Malek
Schulleiterin

Schulbetrieb ab Dienstag, den 23.03.2021

Voraussetzung: Im Landkreis liegt der Inzidenzwert bis zum 22.März 2021 unter 100.
Sollte sich die 7-Tage-Inzidenz in den verbleibenden Kalendertagen bis zum 22. März jedoch nur einmal auf ein Niveau von über 100 bewegen, bleibt die gegenwärtige Regelung bestehen.

Sehr geehrte Eltern,

  • es besteht wieder Präsenzpflicht.
  • Die Klassen 5 und 6 haben Regelunterricht unter Pandemiebedingungen.
  • Die Klassen 8 bis 9 haben Wechselunterricht. Der Wechsel findet wöchentlich statt.. Es beginnt am 23.03.2021 die Gruppe A. Die Gruppen wurden durch die Klassenleiter eingeteilt und über die Lernplattform bekanntgegeben. Für die Gruppe im Präsenzunterricht besteht für die Unterrichtswoche Präsenzpflicht. Die andere Gruppe bekommt Aufgaben über die Plattform.
  • Die Klassen 7a und 7b haben Regelunterricht ohne Wechsel, da in diesen Klassen aufgrund der geringen Schülerzahlen die Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Die 10. Klassen als Abschlussklassen haben Regelunterricht unter Pandemiebedingungen.

Weiterhin dürfen Personen die Schule nicht betreten, wenn sie Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen.

Lesen Sie bitte auch die vorangegangene Schulnachricht zu den Corona-Selbsttests in der Schule.
 

J. Malek
Schulleiterin

Liebe Eltern,

ab dem 22. März 2021 „werden die kostenlosen, freiwilligen Selbsttests an allen Schulen und in allen Klassenstufen, die mindestens an einem Tag in der Woche in der Schule sind, zunächst einmal wöchentlich in der Schule angeboten und durchgeführt.

Die Lehrkräfte erklären den Schülerinnen und Schülern die Anwendung des Selbsttests anhand der Gebrauchsanleitung und beaufsichtigen die Testdurchführung. Es soll im Klassen- bzw. Kursverbund zu Beginn eines Schultags im Klassenraum getestet werden.
Die Testungen für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte sind freiwillig und kostenlos. Die Tests sind leicht anzuwenden und – anders als die bisher bekannten Schnelltests – auch nicht unangenehm.“
(152. HS_Corona- Teststrategie)

Lesen Sie bitte den Informationsbrief der Bildungsministerin und geben Sie Ihrem Kind die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit, wenn Sie den Selbsttest wünschen.

Downloads:

Elternbrief der Bildungsministerin Einverständniserklärung

 

J. Malek
Schulleiterin

Regelungen ab 15.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

  • die Präsenspflicht ist weiterhin aufgehoben.
  • Die Teilnahme am schulischen Angebot für Klasse 5 und 6 ist freiwillig. Die Aufgaben auf der Lernplattform entsprechen denen in der Schule.
  • Die Klassen 7 bis 9 lernen weiterhin im Distanzunterricht.
  • Die Klasse 10 als Abschlussklasse hat freiwilligen Präsenzunterricht.

Sollte sich der Inzidenzwert im Landkreis NWM eine Woche unter 100 befinden, wird es wieder Änderungen geben.
 

J. Malek
Schulleiterin