Mathematik-Olympiade 2021Finn Malcharczik erlangt einen 3. Platz in der Endrunde der Mathematik-Olympiade

Finn Malcharczik erlangt einen 3. Platz bei der Mathematik-OlympiadeEigentlich hätte die dritte und letzte Runde der Mathematik-Olympiade zweitägig in Schwerin stattgefunden. Coronabedingt fand sie allerdings an unserer Schule statt und Finn (Klasse 6b) musste die dreistündige Klausur alleine in einem Klassenraum bewältigen.
Dies gelang ihm mit großem Erfolg!
Insgesamt gab es 23 Teilnehmer, dies waren die besten Sechstklässler aus ganz Mecklenburg-Vorpommern. Finn erlangte einen dritten Platz und erhielt von den Organisatoren eine Urkunde und einen Gutschein.

Herzlichen Glückwunsch, Finn!
 

S. Hoff
Mathematiklehrer

Yepp...Liebe Eltern, liebe Schüler,
ab dem 4. Mai startet der freiwillige Präsenzunterricht der Klassen 9a und 9b nach dem aktuellen Stundenplan.
So erhalten die Schüler die Möglichkeit der Leistungsverbesserung, besonders im Hinblick auf den Abschluss der Berufsreife.
 
 
Stop COVID-19Es besteht die Pflicht zweimal pro Woche an nicht aufeinander folgenden Tagen einen Test auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen.
Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Angebot.
Geben Sie Ihrem Kind die Einverständniserklärung zu einem Selbsttest oder zweimal pro Woche einen Nachweis über ein negatives Testergebnis mit. Schon eingereichte Formulare behalten ihre Gültigkeit.
Informieren Sie sich bitte dazu in der vorangegangenen Schulnachricht vom 26.04.2021.
 

J. Malek
Schulleiterin

Sehr geehrte Eltern,

mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes erfolgt die Einführung der Testpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Lesen Sie bitte dazu das Informationsschreiben der Bildungsministerin!
Download Informationsschreiben der Bildungsministerin

Download der benötigten Formulare:

Formular zur Selbsterklärung oder Bestätigung eines negativen Testergebnisses Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests Häufige Fragen zur Durchführung von Selbsttests

J. Malek
Schulleiterin

Auszug aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 16.04.2021

Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben.
Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Regelungen für die Notbetreuung:
Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor.
Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen.
Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen.
Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur).
Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, lesen Sie in der Pressemitteilung „Schule im Lockdown“.

J. Malek
Schulleiterin