Distanzunterricht und Notbetreuung ab Montag, den 19. April 2021

Auszug aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 16.04.2021

Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben.
Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Regelungen für die Notbetreuung:
Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor.
Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen.
Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen.
Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur).
Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, lesen Sie in der Pressemitteilung „Schule im Lockdown“.

J. Malek
Schulleiterin