Maskenpflicht und Teststrategie ab dem 28.04.2022

Liebe Schüler, liebe Eltern,Regelungen zur Maskenpflicht
ab dem 28.04.2022 gibt es nur noch eine anlassbezogene Testung.
Das heißt, dass ein Test bedarfsorientiert lediglich bei Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik erfolgen soll. Hierzu werden allen Schülern zwei Selbsttests nach Hause mitgegeben und bei Bedarf weitere ausgereicht.
Ab dem 25.04. 2022 wurde mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern die Regelung der Corona-Landesverordnung zur Maskenpflicht ausgesetzt.
Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung ab 28.04.2022 wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ohnehin aufgehoben.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung unterliegt der Freiwilligkeit.
 

J. Malek
Schulleiterin