Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung
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PRESSEMITTEILUNG
Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab
In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen.
Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren.
Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:
- Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder
bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine
Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen. - Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden
eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg
machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in
der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen. - Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht
in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.
J. Malek
Schulleiterin


Im Rahmen unserer Themenwoche zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus unternahmen die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse am 17.10.2023 eine Exkursion zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme.