Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung
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PRESSEMITTEILUNG
Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab
In der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen.
Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren.
Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:
- Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder
bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine
Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen. - Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden
eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg
machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in
der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen. - Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht
in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.
J. Malek
Schulleiterin