Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung

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PRESSEMITTEILUNG

Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht oder eine Betreuung ab

Ministeriums für Bildung und KindertagesförderungIn der Woche ab dem 8. Januar 2024 kann es in Mecklenburg-Vorpommern zu großen Einschränkungen und Behinderungen im Straßenverkehr kommen.
Der Bauernverband hat deutschlandweit eine Aktionswoche angekündigt und will möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern auch Straßen blockieren.
Das Bildungsministerium hat für den Schul- und Unterrichtsbetrieb vorsorglich folgende Regelungen getroffen:

  • Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder
    bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine
    Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden
    eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg
    machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in
    der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
  • Wer während der Proteste nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht
    in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.

Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.

J. Malek
Schulleiterin