Vorgaben zur Versetzung 2020

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
∙ D-19048 Schwerin
An alle Eltern,
deren Kinder eine Schule in
Mecklenburg-Vorpommern besuchen
Schwerin, 20. April 2020
Vorgaben zur Versetzung in der Zeit der Corona-Pandemie
Liebe Eltern,

die Corona-Pandemie stellt uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Sie organisieren nun schon seit mehreren Wochen Ihren Alltag um und bemühen sich, Ihre Kinder in der unterrichtsfreien Zeit bestmöglich zu unterstützen. Für dieses Engagement und Ihr weitreichendes Verständnis möchte ich Ihnen an dieser Stelle herzlich danken.

Unser gemeinsames Anliegen ist, auch in dieser besonderen Gesamtsituation Chancengleichheit zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund liegt es uns sehr am Herzen, dass Schülerinnen und Schüler angesichts der besonderen Gesamtsituation in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt werden.

Besonders für die Schülerinnen und Schüler, die auf Grundlage ihrer bisherigen Noten versetzungsgefährdet sind, eröffnen die gegebenen Bedingungen nicht in vollem Umfang die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können.

Vor diesem Hintergrund haben sehr gute Beratungen mit den beteiligten Verbänden –Schulleitungsvereinigung, Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien sowie Grundschulverband –stattgefunden. Wir alle können uns sehr gut vorstellen, dass viele Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch Sie als Eltern, wegen einer eventuell fraglichen Versetzung besorgt sind. Unser gemeinsames Anliegen ist es, Ihnen diese Sorgen zu nehmen und die bestehenden Regelungen und Handlungsspielräume zu erläutern.

Zunächst möchten wir darüber informieren, dass wir in einemgemeinsamen Schreiben alle Schulleiterinnen und Schulleiter zu dieser Thematik angeschrieben haben. Darin haben wir erläutert, dass Schülerinnen und Schüler angesichts der besonderen Gesamtsituation in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt werden.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können das Schuljahr freiwillig wiederholen. Eine solche Entscheidung sollten Sie als Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn Sie meinen, dass Ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird.

Wir bitten Sie, sich dannin jedem Fall mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer in Verbindung zu setzen, um gemeinsam den für Ihr Kind besten Weg zu erörtern.

Mit Ihrer Entscheidung gestalten Sie aktiv den Lebensweg Ihres Kindes.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Schreiben zumindest einige Sorgen nehmen können. Gemeinsam werden wir weiterhin alles tun, um die herausfordernde Situation bestmöglich zu meistern. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Martin
Ministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur M-V
Kay Czerwinski
Vorsitzender des
Landeselternrates M-V


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