Aufhebung der Präsenzpflicht am 20.12. und 21.12.2021

Aktuelle Informationen

  1. Aufhebung der Präsenzpflicht am 20.12. und 21.12.2021 und Bitte um Meldung von Betreuungsbedarf in den Klassenstufen 5 und 6.
    „Auf Grund dieser angespannten Lage hat die Landesregierung in Absprache mit den
    Landräten sowie den Oberbürgermeistern der Kreisfreien Städte entschieden, den
    Präsenzunterricht am 20. und 21.12.2021 auszusetzen. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von den Lehrkräften für den 20. und den 21.12.2021 Aufgaben, die sie an diesen Tagen selbstständig in der Häuslichkeit bearbeiten. Da diese Regelungen auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 gelten, bitte ich Sie, die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen gegebenenfalls bestehenden dringenden Betreuungsbedarf anzeigen zu lassen. Die Schule organisiert in eigener Verantwortung ein Betreuungsangebot für die gemeldeten Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesem Rahmen bei der Erfüllung der erteilten Aufgaben begleitet und betreut. Eine Nachweispflicht einer systemrelevanten Tätigkeit der Erziehungsberechtigten oder der Notwendigkeit der Inanspruchnahme für Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, besteht nicht.“

    (Auszug aus dem 12. Hinweisschreiben – Aufhebung der Präsenzpflicht am 20. und 21.12.2021 an die Schulleiterinnen und Schulleiter vom 02.12.2021)

  2. Im Auftrag des Bildungsministeriums MV informiere ich Sie durch Weitergabe der Tabelle im Anhang über die Bedingungen, die die Schule zur Umsetzung von Distanzunterricht verpflichten.

Liebe Eltern,
melden Sie den Betreuungsbedarf telefonisch über das Sekretariat der Schule an.

J. Malek
Schulleiterin